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   BVerwG, 20.12.1996 - 7 B 341.96   

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https://dejure.org/1996,7773
BVerwG, 20.12.1996 - 7 B 341.96 (https://dejure.org/1996,7773)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1996 - 7 B 341.96 (https://dejure.org/1996,7773)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 7 B 341.96 (https://dejure.org/1996,7773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Restitution eines Grundstücks - Übergang in Volkseigentum infolge Eigentumsverzichts - Unmittelbares Bevorstehen der Überschuldung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Widersprüchliche Tatsachenfeststellungen als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 7 B 341.96
    Denn das Verwaltungsgericht hat sich ausdrücklich der Rechtsprechung des beschließenden Senats im Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87) angeschlossen; in diesem Urteil ist ausgeführt (a.a.O. S. 96 f.), daß für die Beurteilung der sachlichen Notwendigkeit von Instandsetzungsarbeiten die Sicht des verständigen Hauseigentümers ausschlaggebend sei und daß die Arbeiten daher nicht in dem Sinne unabweisbar gewesen sein müßten, daß andernfalls unmittelbar die Unbewohnbarkeit gedroht hätte.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 7 B 341.96
    Enthält ein Urteil - wie hier - zu einer entscheidungserheblichen Frage zwei einander widersprechende Tatsachenfeststellungen und stützen sich die Entscheidungsgründe auf eine dieser Feststellungen, ohne sich mit der davon abweichenden Feststellung auseinanderzusetzen, so liegt darin nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 [BVerwG 18.05.1990 - 7 C 3/90] = Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 14) ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
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